Wie ist der Schweizer Luftraum unterteilt?
Die Schweiz unterteilt ihren Luftraum, wie viele andere Länder, in verschiedene Klassen, um Sicherheit und Organisation im Luftverkehr zu gewährleisten. Jede Klasse hat spezifische Regeln, die Piloten – insbesondere Gleitschirmpiloten – kennen und beachten müssen.
Luftraumklassen in der Schweiz
Die Schweiz verwendet die ICAO-Standards für Luftraumklassen und teilt ihren Luftraum in die Klassen C, D, E und G ein. Nachfolgend eine Übersicht:
Lufträume für Gleitschirm-Piloten
Für Gleitschirm-Piloten sind vor allem die Luftraumklassen G und E relevant. In den anderen Lufträumen darf er sich nicht bewegen!
Luftraumklassen G und E (im Bild weiss und weiss/blau markiert).
Luftraum G (Golf)
- Beschreibung: Unkontrollierter Luftraum für VFR-Flüge (Flug auf Sicht).
- Höhenbereich: Boden bis 600 AGL (überall, ausser CTR)
- Nutzung: Keine Freigabe erforderlich, Piloten sind selbst für die Einhaltung der Sichtflugregeln verantwortlich.
- Sichtflugbedingungen: 1,5 km Flugsicht und frei von Wolken.
- Wichtig für Gleitschirmpiloten: Hauptnutzungsbereich, da hier keine ATC-Koordination (Air Traffic Control - Flugkoordination durch Lotsen) notwendig ist. Dennoch Vorsicht vor anderen Piloten und Hindernissen.
Siehe Bild: Luftraumklasse G gelb markiert
Luftraum Trennung: Mittelland/Jura und die Alpen
Ab der Luftraumklasse G werden die Lufträume in der Schweiz geographisch in zwei Gebiete eingeteilt. Das Mittelland/Jura und die Alpen. Siehe Bild mit einer Trennlinie getrennt.
Im Mittelland/Jura gilt die max. Flughöhe von FL100 (3050m).
In den Alpen gilt währen den militärischen Flugzeiten (MIL ON) die max. Flughöhe FL130 (3950m) . Diese sind von Montag-Freitag 0730LT – 1205LT und von 1315LT – 1705LT.
Ausserhalb der militärischen Flugzeiten (MIL OFF) gilt die max. Flughöhe von FL150 (4550m).
Luftraum E (Echo) - Mittelland/Jura
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für IFR-Flüge und mit weniger strengen Anforderungen für VFR-Flüge.
- Höhenbereich: Ab 600 AGL bis FL100 (3050m).
- Nutzung: VFR-Flüge sind ohne ATC-Freigabe möglich, allerdings müssen die Sichtflugregeln eingehalten werden. IFR-Flüge haben Vorrang.
- Sichtflugbedingungen: 5 km Mindestflugsicht und Mindestabstand zu Wolken (300m vertikal, 1.5km horizontal).
- Relevanz für Gleitschirmpiloten: Viel genutzter Luftraum, aber besondere Vorsicht bei Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen.
Luftraum E (Echo) - Alpen
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für IFR-Flüge und mit weniger strengen Anforderungen für VFR-Flüge.
- Höhenbereich: Ab 600 AGL bis MIL ON FL130 (3950m) und MIL OFF FL150 (4550m).
- Nutzung: VFR-Flüge sind ohne ATC-Freigabe möglich, allerdings müssen die Sichtflugregeln eingehalten werden. IFR-Flüge haben Vorrang.
- Sichtflugbedingungen: Unter FL100 (3050m) gelten bis zu einer Mindestflugsicht von 5km und über FL100 (3050m) bis zu einer Mindestflugsicht von 8km - die grossen Wolkenabstände (300m vertikal, 1.5km horizontal).
- Relevanz für Gleitschirmpiloten: Viel genutzter Luftraum, aber besondere Vorsicht bei Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen.
Luftraum C (Charlie)
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für den Instrumentenflug (IFR) und Sichtflug (VFR).
- Höhenbereich: Mittelland/Jura ab FL100 (3.050m) bis FL 660 (ca. 20.000 m). Alpen bei MIL ON ab FL130 (3950m) und bei MIL OFF ab FL150 (4550m) bis FL660 (ca. 20.000m)
- Nutzung: In diesem Bereich haben IFR-Flüge Vorrang, VFR-Flüge sind jedoch zulässig, erfordern aber eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle (ATC).
- Sichtflugbedingungen: Mindestabstände zur Wolkendecke (300m vertikal, 1.5km horizontal).
- Besonderheiten: Nur mit Freigabe der Flugsicherung erlaubt für Gleitschirmpiloten!
Luftraum D (Delta)
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für IFR- und VFR-Flüge. In der Regel TMA's und CTR's oder in der Umgebung von Flughäfen.
- Höhenbereich: Variiert je nach Region und Flughafen.
- Nutzung: IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt, wobei VFR-Piloten Sichtkontakt halten und der ATC-Anweisung folgen müssen.
- Sichtflugbedingungen: Mindestabstände zur Wolkendecke (300m vertikal, 1.5km horizontal).
- Wichtig für Gleitschirmpiloten: Nur mit Freigabe der Flugsicherung erlaubt für Gleitschirmpiloten! Grundsätzlich gilt, Flughafennähe meiden und Flugbeschränkungen beachten.
CTR (Control Zone)
Kontrollzonen um Flughäfen. Sie reichen vom Boden bis zu einer festgelegten oberen Grenze und sind für den VFR-Flug NUR mit ATC-Freigabe zugänglich.
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für IFR- und VFR-Flüge.
- Höhenbereich: Variiert je nach Region und Flughafen - Grundsätzlich GND bis angegebene Obergrenze - siehe Luftraumkarte.
- Nutzung: IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt, wobei VFR-Piloten Sichtkontakt halten und der ATC-Anweisung folgen müssen.
- Sichtflugbedingungen: Mindestabstände zur Wolkendecke (300m vertikal, 1.5km horizontal).
- Wichtig für Gleitschirmpiloten: Nur mit Freigabe der Flugsicherung erlaubt für Gleitschirmpiloten! Grundsätzlich gilt, Flughafennähe meiden und Flugbeschränkungen beachten.
TMA (Terminal Control Area)
Kontrollierter Bereich um grosse Flughäfen (z. B. Zürich, Genf). Gleitschirmpiloten sollten diese Regionen meiden oder vorher eine Genehmigung einholen.- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für IFR- und VFR-Flüge.
- Höhenbereich: Variiert je nach Region und Flughafen - Definierte Untergrenze und Obergrenze - siehe Luftraumkarte.
- Nutzung: IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt, wobei VFR-Piloten Sichtkontakt halten und der ATC-Anweisung folgen müssen.
- Sichtflugbedingungen: Mindestabstände zur Wolkendecke (300m vertikal, 1.5km horizontal).
- Wichtig für Gleitschirmpiloten: Nur mit Freigabe der Flugsicherung erlaubt für Gleitschirmpiloten! Grundsätzlich gilt, Flughafennähe meiden und Flugbeschränkungen beachten.
Gefahren- und Sperrzonen
Diese Bereiche, z. B. militärische Übungszonen, sind in der Luftfahrtkarte markiert und dürfen nur mit vorheriger Genehmigung überflogen werden. Vor dem Flug immer das DABS (Daily Airspace Bulletin Schweiz) checken.
Danger Area (LS-D): Gefahrengebiet- Zeitweise aktiv - siehe DABS/NOTAM
- Einflug nicht empfohlen - rechtlich gesehen zwar erlaubt
- Aktivierung jederzeit möglich 1 Tag im Voraus per DABS/NOTAM
- Statusabfrage über Funk
Restricted Area (LS-R): Flugverbotszone
- Zeitweise aktiv - siehe DABS/NOTAM
- Einflug verboten - wenn aktiv
- Aktivierung jederzeit möglich 1 Tag im Voraus per DABS/NOTAM
- Statusabfrage über Funk (spezielle Frequenz)
Flight Information Zone (FIZ):Fluginformationszone
- Fluginformations- und Alarmdienst
- Einflug möglich mit Funkkontakt vor Einflug, aber es ist keine ATC-Freigabe notwendig (Blindmeldung per Flugfunk absetzen / Flughöhe und Flugrute und erneute Meldung beim Verlassen der Zone). ZB. Samedan
- ständige Hörbereitschaft beibehalten
- Luftraum ist Golf und Echo
- Der Pilot ist verantwortlich
Radio Mandatory Zone (RZM): Gebiet mit Funkkommunikationspflicht
- Einflug möglich mit Funkkontakt vor Einflug, aber es ist keine ATC-Freigabe notwendig (Blindmeldung per Flugfunk absetzen / Flughöhe und Flugrute und erneute Meldung beim Verlassen der Zone). ZB. Grenchen
- ständige Hörbereitschaft beibehalten
- Der Pilot ist verantwortlich «see and avoid»
- Luftraum ist Golf
Transponder Mandatory Zone (TZM): Gebiet mit Transponderpflicht
- Einflug nur mit aktivem Transponder - Mode C oder S, d.h. «ALT» zB. Ostschweiz
- Ohne Hörbereitschaft: Code 7000 - Sichtbar, keine Verkehrsinformation
- Mit Hörbereitschaft: Code 2677 • Frequenz 119.925 - Verkehrsinformation durch ATC
Segelflugzone (LSR): Spezielle Zone für Segelflieger
- Zonen siehe Segelflugkarte
- Segelflug mit reduzierten Wolkenabständen möglich - wenn die Sichtweite unter FL100 (3050m) mind. 5km beträgt und über FL100 (3050m) mind. 8km beträgt (dh. Wolkenabstand von 100m horizontal und 50m vertikal)
- Aktiv von 1. März bis 31. Oktober
- Bei Mil OFF ohne Bewilligung
- Bei Mil ON nur mit Bewilligung
Tipps für Gleitschirmpiloten im Schweizer Luftraum
- Immer Karten nutzen: Nutze aktuelle ICAO-Karten, um Luftraumgrenzen und Einschränkungen zu erkennen.
- Apps und Geräte verwenden: Digitale Tools wie Burnair, XCTrack oder moderne Varios wie Skytraxx 5 und 5 mini, XC Tracer Maxx II oder das Air3 7,35+ helfen, Luftraumverletzungen zu vermeiden.
- VFR-Regeln kennen: Halte dich strikt an Sichtflugbedingungen und Mindestabstände zu Wolken.
- Variometer: Geräte mit FLARM vermeiden Kollisionen.
- Funkverbindungen: Für kontrollierte Lufträume (C, D, E) ist ein Flug-Funkgerät oft erforderlich.
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